1. Vertragsbeginn
Das Auftrags- oder Vertragsverhältnis beginnt mit der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages, dem diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbestimmungen beigelegt sind.
2. Geltungsbereich
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die auszuführenden Arbeiten nach dem vereinbarten Leistungsverzeichnissen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.
3. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann, unter Einhaltung einer 3- Monatigen Kündigungsfrist, jederzeit auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden.
4. Preise und Konditionen
Die Monatspauschalen werden jeweils bis zum 1. des laufenden Monats in Rechnung gestellt und sind rein netto, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, zahlbar. Der Auftraggeber ist berechtigt, 2% Skonto vom Rechnungsbetrag abzuziehen, sofern die Rechnung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen wird.
Einzelrechnungen sind, rein netto, zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
5. Preisanpassungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vorgeschriebene Lohnerhöhungen für das Personal im Reinigungsgewerbe sowie Erhöhungen gesetzlicher Sozialabzüge anzupassen.
Der Auftragnehmer behält sich eine Preisanpassung, gemäss dem Schweizerischen Index- Stand, vor. Allfällige Preisanpassungen werden vorgängig dem Auftraggeber mitgeteilt und erfolgen in der Regel auf den 1. Januar eines jeden Jahres.
Findet eine Veränderung der Verhältnisse mit Auswirkung auf den Aufwand des Auftrages statt, wird ein neues Leistungsverzeichnis/ Pflichtenheft mit angepassten Preisen erstellt.
6. Mängelrüge
Der Auftraggeber kann die ordnungsgemässe Durchführung der Reinigungsarbeiten jederzeit selbst überprüfen.
Beanstandungen müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, begründete Beanstandungen, für welche er einzustehen hat, umgehend sachgemäss zu beheben.
7. Personaleinsatz
Der Auftragnehmer setzt für die auszuführenden Arbeiten die erforderlichen MitarbeiterInnen und Kontrollpersonal ein. Er überwacht die Arbeiten und verpflichtet sich, seine MitarbeiterInnen zur Beachtung der Hausordnung des Auftraggebers.
Jegliche Einsicht in Geschäftsunterlagen sowie jede Handlung, die zu einer Verletzung des Amts-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnis führen könnte, ist dem Reinigungspersonal strengstens untersagt.
8. Material und Geräte
Der Auftragnehmer stellt die zur Reinigung benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge. Es werden nur hochwertige und unschädliche Reinigungsmittel verwendet.
9. Ausführungstage/ Feiertage
Die Ausführungstage sind im Reinigungsplan festgelegt. An den Feiertagen entfällt die Reinigung ersatzlos.
10. Haftpflicht
Der Auftragnehmer haftet für alle, anlässlich der Ausführung der Reinigungsarbeiten durch ihn oder seine MitarbeiterInnen verursachten Schäden in Höhe eines von Ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherungs-Vertrag. Es besteht derzeit ein Versicherungsvertrag, mit einer Deckungssumme pro Ereignis für Personen- und Sachschaden von CHF 5'000'000.
11. Personalabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den MitarbeiterInnen des Auftragnehmers kein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von FR. 1/3 der jährlichen Pauschalsumme. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Regensdorf ZH